„Trotz alledem“ – zur Presse- und Verlagstätigkeit der Roten
Hilfe
Traditionell kommt der Presse ein hoher Stellenwert
innerhalb der Arbeiterbewegung zu. Der Kauf einer politischen Zeitung diente
nicht nur dem Inforationsgewinn, sondern kam einem politischen Bekenntnis
gleich, ähnlich den sichtbar an der Kleidung getragenen Organisationsabzeichen.
Die Verbreitung ihrer Presse lässt somit wichtige Rückschritte auf die
Verankerung einer Organisation in der Arbeiterbewegung zu.
Da die deutsche Rote Hilfe anfangs lediglich eine
Komiteestruktur der KPD bildete, erschienen zwischen 1921 und 1923 keine
eigenständigen Veröffentlichungen. Doch die KPD gab einige Broschüren über die
juristischen Nachwirkungen der Märzunruhen, den Fall Max Hoelz
sowie die Broschürenreihe „Dokumente der Klassenjustiz“ heraus, deren
Verkaufsüberschuss an den Unterstützungsfonds der Roten Hilfe ging. [1]
Eine Resolution der Ersten Internationalen Konferenz der IRH
zur Agitations- und Propagandaarbeit forderte 1924 die Sektionen der Roten
Hilfe zur Herausgabe von Zeitschriften, Broschüren, Flugblättern, Plakaten,
Postkarten und ähnlichen Publikationen auf. Ziel sei es, „die breiten Arbeiter-
und Bauernmassen mit den Zielen und Aufgaben der RH durch Erläuterungen der
Akte des weißen Terrors und des ganzen Systems der Repressalien und
Verfolgungen, die gegen die revolutionäre Bewegung gerichtet sind, vertraut zu
machen“, „Anregung, Entwicklung und Stärkung der internationalen
Klassensolidarität unter den breiten Massen“ zu geben, „die Schaffung einer
Atmosphäre kameradschaftlichen Mitgefühls seitens der Arbeiter- und
Bauernmassen gegenüber den gefangenen revolutionären Kämpfern, durch
Veröffentlichung entsprechender Dokumente und Materialien“ sowie die
„Heranziehung breiter Massen zur aktiven Beteiligung an der Arbeit der Roten
Hilfe“ zu erreichen. [2]
Zwischen Mai 1924 und September 1926 übernahm das in Berlin
ansässige Mitteleuropäische Büro (MEB) der Internationalen Roten Hilfe unter
Leitung des deutschen Kommunisten Eugen Schönhaars „fast die gesamte
Verlagstätigkeit der Exekutive der IRH für die außerrussischen Sektionen“.[3] In
der Erstellung von Broschüren folgte das MEB inhaltlich den Beschlüssen der
IRH-Konferenz. So thematisierte die im August 1924 in 8.000 Exemplaren
erschienene Broschüre „Das Tribunal der Republik“ den „weißen Terror in
Deutschland“ anhand der Gegenüberstellung harter Urteile bei
Hochverratsprozessen gegen Arbeiter und der geringen Verfolgung rechtsgerichteter
Putschisten und die im Dezember erschienene Broschüre „Die große Solidarität“
befasste sich mit der MOPR der UdSSR. Über die Ziele der Roten Hilfe klärte das
Heft „Was ist und was will die Internationale Rote Hilfe?“ auf.[4] Die
internationalen Kampagneschwerpunkte spiegeln sich in einer Reihe von
Broschüren zum „weißen Terror“ in Rumänien, Bulgarien und Polen wieder.[5] Dazu
kamen Veröffentlichungen über Klassenjustiz und Gefangenenschicksale in
Deutschland.[6] Die im November 1925
publizierte Broschüre „Die gefährdete Staatssicherheit“ über staatliche Zensur
eines Filmes über die Kinderheime hatte mit 125.000 Exemplaren die höchste
Auflage aller deutschsprachigen Veröffentlichungen der IRH.[7]
Nationale und internationale Kampagnen unterstützte das MEB mit
dem Druck von Solidaritätspostkarten, die „in gemeinverständlicher und klarer
Weise die RH-Tätigkeit darstellen und dadurch die allgemeine Aufmerksamkeit auf
die Ziele und Aufgaben der RH lenken“. Unter anderem zeigten die Karten Bilder
politischer Gefangener, so von Max Hoelz und dem
wegen Hochverrats zum Tode verurteilten polnischen Sejm-Abgeordneten Lanzuzki.[8] Bei
einem Verkaufspreis von 5 Pfennig blieben pro Karte 2,5 Pfennig Überschuss für
die Rote Hilfe Arbeit. Bei den Broschüren, die für Preise zwischen 10 und 30
Pfennig angeboten wurden, entstand ein Verkaufsüberschuss zwischen 4 und 10
Pfennigen.[9]
Noch in der KPD-eigenen Vereinigung Internationaler
Verlagsanstalten erschien 1924 die erste Auflage des Rechtshilferatgebers „Wie
verteidigt sich der Proletarier in politischen Strafsachen vor Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gericht?“. Autor war der Leiter der u.a. für die Rote
Hilfe aktive Professor Felix Halle. Insgesamt wurden bis 1931 vier Auflagen in
einer Gesamtzahl von 60.000 Exemplaren von diesem „Bestseller“ gedruckt. Die je
nach Auflage zwischen 82 und 92 Seiten starke Broschüre kostete 50 Pfennig und
wollte vor allem den politischen Aktivisten, der erstmals mit dem Gesetz in
Konflikt kam „auf die Möglichkeiten hinweisen, die ihm im bürgerlichen Staat
gegeben sind, sich bei strafrechtlichen Beschuldigungen und Anklagen gegenüber
den Behörden, insbesondere den Gerichten dieses Staates zu verteidigen.“[10]
Um Ressourcen zu sparen gingen im Dezember 1926 der seit 1924
bestehende Verlag der Roten Hilfe Deutschlands, der vor allem Materialien zum
Aufbau der Organisation sowie Hintergrundtexte für laufende Kampagnen druckte,
sowie der Verlag des Mitteleuropäischen Büros der IRH im neugegründeten
MOPR-Verlag auf. Verlagsadresse war das Zentralbüro der Roten Hilfe
Deutschlands in der Berliner Dorotheenstraße 77/78.[11]
Um „politisch nicht bewusste, stark gefühlsmäßig eingestellte
Arbeiter, Bauern und kleinbürgerliche Elemente“ für die Sache der Roten Hilfe
zu interessieren, forderte die IRH ihre Sektionen zur „Anwendung der
künstlerischen Agitprop (Filme, Diapositive, Bilder, Karikaturen,
Theaterinszenierungen, `lebende Zeitungen´, Musik, Gesänge, Ausstellungen
usw.)“ auf.[12] Für die
Veröffentlichungen der Roten Hilfe bedeutete dies die „Verstärkung und Bereicherung
der IRH-Belletristik vom Gedicht und Feuilleton bis zur Novelle und zum
IRH-Roman“.[13] Bis 1932 erschienen im
MOPR-Verlag 61 Titel, die von Informationsbroschüren über die Tätigkeit der
Roten Hilfe, Klassenjustiz, Polizeirepression und internationalen weißen Terror
bis zu belletristischen und theatralischen Werke reichte. Die Reihe „Die Rote
Bühne“ enthielt Texthefte für Diavorträge und Agitprop-Theaterstücke wie
die der Roten-Hilfe-Revue „Die Mauer“. Mit der „Roten Reihe“ und den
„Internationalen Memoiren“ machte der MOPR-Verlag Klassenkampferfahrungen aus
anderen Ländern bekannt und warb für den Solidaritätsgedanken. Hier erschienen
die Erinnerungen des amerikanischen Arbeiterführers William Dudley Haywood „Unter
Cowboys und Kumpels“ ebenso, wie die „Aufzeichnungen eines Bolschewiken“
von Ossip Aronovic Pjatnickij.
Mit der Aussage „`Ilegal´ ist ein Lehrbuch für
uns“ wurden die Verantwortlichen angewiesen, die Erinnerungen des russischen
Arbeiterkommunisten A. Schapowalow zu verkaufen, um
damit die Rote Hilfe auf ein drohendes Verbot vorzubereiten.[14]
1929 wurde der „Tribunal-Verlag Wilhelm Pieck“
gegründet. Wie schon am Verlagsnamen ersichtlich handelte es sich rechtlich um
ein Privatunternehmen. So sollte sichergestellt werden, dass im Falle eines
Verbots der Roten Hilfe ihre Presse nicht automatisch mit verboten wurde. Diese
Maßnahme war nicht ungewöhnlich. Auch kommunistische Zeitungen wie die Norddeutsche
Tribüne wurden in dieser Form gegen Verbote abgesichert.[15]
Neben Werbematerial für die Rote Hilfe, Rechtshilferatgebern
und Beiträgen zu internationalen Kampagnen sollte die Reihe
Tribunal-Erzählungen durch die
Schilderung grausamer Kerkergräuel Jugendliche für die Sache der Roten Hilfe
gewinnen.[16] Titel wie „Menschen
dritter Klasse - der Seeleute Not und Kampf“ und „Mittelstandsnot“ spiegeln die
im Rahmen der KPD-Programmatik „zur nationalen und sozialen Befreiung“
entwickelte Orientierung der Roten Hilfe auf den „werktätigen Mittelstand“ und
bisher vernachlässigte Schichten der Arbeiterschaft wieder.[17]
Die wichtigsten deutschsprachigen Zeitungen der Roten Hilfe
waren der zwischen August 1925 und Ende 1928 monatlich erschienene Rote
Helfer – Mitteilungsblatt der Roten Hilfe sowie dessen Nachfolgeorgan
„Illustrierte Justiz-Zeitung Tribunal“, die ab Juli 1930 sogar zweiwöchentlich
erschien und als Dünndruckausgabe in unregelmäßiger Folge auch in den ersten
Jahren des Nationalsozialismus produziert wurde. Das zwischen Mai 1924 und
September 1926 in 26 Nummern mit einer Gesamtauflage von rund 900.000
Exemplaren vom MEB herausgegebene Rote Hilfe Bulletin des Zentralkomitees
der Internationalen Roten Hilfe diente bis zum Erscheinen des Roten
Helfers vor allem dem Aufbau der Roten Hilfe Deutschlands. Aufgrund eines
Beschlusses des Zentralvorstandes der RHD wurden das Bulletin und der Rote
Helfer ab Oktober 1926 unter dem gemeinsamen Titel Der Rote Helfer
herausgebracht. Der bisherige Untertitel des Roten Helfers, „Organ der
RHD“ wurde dabei gestrichen.[18]
Die erstmals im Juni 1926 publizierte und ab 1928 monatlich
ausgelieferte MOPR – Zeitschrift für Kampf und Arbeit der IRH hatte den
Charakter eines Theorieorgans, dass sich wie der ab 1931 in 10 Ausgaben
erschienene Rote Block gegen Faschismus, Klassenjustiz, Polizeiterror
vornehmlich an die Funktionäre der Roten Hilfe richtete.
Zwischen 1924 und 1928 existierten zudem eine Vielzahl
örtlicher oder regionaler Presseorgane mit so bezeichnenden Namen wie Golgatha,
Kerkerstürmer, Die Bastille, Die Hölle, Die Opfer,
Die 7000 und Trotz Alledem. Einige dieser Blätter wurden der
örtlichen kommunistischen Tagespresse beigelegt. [19]
Der Charakter des Rote Hilfe Bulletins und des Roten
Helfers war anfangs „kein agitatorischer sondern ein instruktiver“[20], der
sich auf den engen Kreis der Mitgliedschaft beschränkte, wie regelmäßige
Berichte über Bezirkskonferenzen und Mitgliederzahlen zeigen. Verstärkte
Illustrierung, Photoreportagen sowie lyrische und belletristische Beiträge
machten den Roten Helfer zunehmend auch für Nichtmitglieder der Roten
Hilfe attraktiv. Zur weiteren Verbreitung wurde das ansonsten von den
Presseverantwortlichen der Ortsgruppen vertriebene Blatt auch in Kneipen,
Lesehallen und Frisörsalons ausgelegt.[21]
Den Wandel vom Informationsblatt für Mitglieder zum
öffentlichen Werbeorgan drückt die Ablösung des Roten Helfers durch die Illustrierte
Justiz-Zeitung Tribunal aus. Das zum Teil großformatige und immer
reichhaltig bebildete Tribunal wandte sich mit Rubriken wie dem
„Juristischen Briefkasten“ und „Du und das Recht“ an Käuferkreise jenseits des
engen kommunistischen Milieus. Hier ging es nicht nur um politische Fragen,
sondern auch um Themen wie „Wann kann man vom Kauf eines Staubsaugers
zurücktreten?“ oder Fragen zur Rechtsgültigkeit von Eheversprechen.[22]
Organisationsinterna der RHD fehlten dagegen und wurden den Ortsgruppen in Form
einfacherer Mitteilungsblätter nahe gebracht.
Im Zuge der Verschärfung der Politik der kommunistischen
Weltbewegung wandelte sich auch das Tribunal zum aggressiven Agitationsorgan
gegen die Klassenjustiz und für ein Rätedeutschland. Trotzdem versucht man,
populär zu bleiben: „Da auch das Bild besonders unter der ländlichen
Bevölkerung und bei den Schichten an der Peripherie unserer Bewegung
entsprechende propagandistische Wirkung hat“[23],
wurde das Blatt zunehmend mehr illustriert und der feuilletonistische Charakter
herausgestellt. Ab Juli 1930 wurde das Tribunal „auf Grund der
verschärften Klassenkampfsituation“, aber auch, um verstärkt gewerbliche
Inserenten zu werben, auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus umgestellt.[24] Die
staatliche Zensur aufgrund der Notverordnungen verhinderte ab 1931 immer wieder
monatelang, dass das Tribunal überhaupt erscheinen konnte.
Die Auflagen der zentralen Pressorgane der Roten Hilfe
blieben insgesamt deutlich unter der Mitgliederzahl. Die Startauflage des Tribunal betrug noch 150.000, sank dann aber während
der Weltwirtschaftskrise rapide ab.[25] So
beklagte der Zentralvorstand im Dezember 1931, dass einer Mitgliedschaft von
285.000 Roten Helfern nur eine Auflage von 70.000 Exemplaren des Tribunal gegenüberstand, also nur ein Viertel
der Mitglieder mit der Zeitung erfasst wurde. [26] Ein
Drittel der Ortsgruppen verkaufte überhaupt keine Literatur und die anderen
rechneten nur zwischen 15.000 und 20.000 Exemplare des Tribunal
ab.[27]
Hauptursache des mangelhafte Absatzes dürfte die
Arbeitslosigkeit und damit verbundene Armut von bis zu 80% der RHD-Mitglieder
gewesen sein. Für den Preis einer Zeitung für 10 Pfennig kaufte man sich lieber
fünf Brötchen. Dazu kam, dass viele Rote Helfer noch in weiteren proletarischen
Organisationen aktiv waren, deren Blätter über die selben
Themen berichteten wie das Tribunal.
Welche Wirkung die Publikationen der Roten Hilfe de facto
hatten, wurde ausgerechnet durch die politische Polizei bestätigt, die jedes
dieser Blättchen akribisch auswertete und katalogisierte: „Man muss einmal die
beiden Zeitschriften Die Rote Hilfe, Bulletin des Exekutiv-Organs der
Internationalen Roten Hilfe und Der Rote Helfer, Organ der Roten Hilfe
Deutschlands lesen, um ermessen zu können, wie diese Erzählungen, Bilder
und Artikel von Gefangenen-Elend, von `weißen Terror´ in Italien, Ungarn,
Bulgarien, von dem Leid der Syrer und der Not der Kinder von Revolutionären auf
die Leser wirken müssen. Man muss die Dankschreiben der Beschenkten oder die
Abbildung von Liebesgaben-Sammlungen in der Sowjet-Union sehen, um sich
ausmalen zu können, was für einen Rückhalt dieser Gedanke und seine praktische
Durchführung der gesamten revolutionären Einstellung und Betätigung der Massen
bietet.“[28]
Neben ihrer selbständig vertriebenen Presse nutzte die Rote
Hilfe die wesentlich weiter verbreitete und öfter erscheinende kommunistischen
Parteipresse für ihre Anliegen. Das Komintern-Organ Inprekorr
sowie verschiedene KPD-Organe veröffentlichten 1923 unter der Rubrik „Aus
den Kasematten der Bourgeoisie“ die Briefe politischer Gefangener.[29] Über
eine Presseabteilung mit Archiv, die anfangs bei der Juristischen Zentralstelle
der KPD, ab August 1925 beim Zentralbüro der Roten Hilfe angesiedelt war, sowie
über das bis Juli 1927 bestehende Pressebüro „Justitia“ der Berliner
IRH-Vertretung versorgte die Rote Hilfe die deutsche und ausländische Presse
mit Tatsachen-Berichten über laufende Kampagnen sowie exemplarische Fälle von
Klassenjustiz und besonderer Härte im Strafvollzug. Neben der kommunistischen
Parteipresse berichteten auch unabhängige linke und liberale Blätter wie die Weltbühne,
die Sonntagszeitung, die Menschheit, das Tagebuch sowie
die Tageszeitungen Berliner Tageblatt oder Vossische Zeitung über
diese Themen.[30] Auf diese Weise reichte
der Einfluss der Roten Hilfe auf die demokratische Intelligenz der Weimarer
Republik weiter, als es die geringe Zahl bürgerlicher Mitglieder vermuten
ließe.
Aus: Sabine Hering / Kurt
Schilde (Hg.) Die Rote Hilfe. Die Geschichte der
internationalen kommunistischen “Wohlfahrtsorganisatio
n” und ihrer sozialen Aktivitäten in Deutschland (1921-1941), Leske + Budrich, Opladen 2003,
[1] So versprachen es Vermerke auf den Titeln der 1924 erschienen Broschüren „Justizbarbareien - moderne Inquisition in deutschen Kerkern“ und „Der Mainzer Antimilitaristen-Prozeß“, vgl. Heinz Sommer: Literatur der Roten Hilfe in Deutschland. Bibliographie, Berlin 1991, 17-23.
[2] Resolution der II.Konferenz (1927) zur Agitationsarbeit der IRH, in: 10 Jahre Internationale Rote Hilfe – Resolutionen und Dokumente, Berlin 1932, 131 f.
[3] Bericht über die Verlagsarbeit des MEB des EK der IRH vom 1.Mai 1924 bis zum 30.September 1926, SAPMO RY1/I6/6/2.
[4] Vgl. Heinz Sommer: Aus den Anfängen der Verlagsarbeit der Internationalen Roten Hilfe in Deutschland, in: BzG 2/1982, 214 und Heinz Sommer: Literatur der Roten Hilfe in Deutschland. Bibliographie, Berlin 1991, 23.
[5] „Der Weiße Tod in Bulgarien“ im Juni 1925 hatte eine Auflage von 35.000 Exemplaren, „Polens Henker und Provokateure“ im August 1925 15.000, „500 bessarabische Bauern vor Gericht“ im Januar 1926 20.000, „Im Lande der Galgen“ im April 1926 20.000, „Das Polen Pilsudskis“ im Juli 1926 12.000, „Aus den Totenhäusern Großrumäniens“ 15.000 Auflage, siehe Verlagsarbeit des MEB des EK der IRH, Berlin vom 1.Mai 1924 - 30.September 1926, SAPMO RY1/I6/6/2.
[6] „Dynamit im Siegerland“ im Februar 1925 mit 16.000 Auflage und „13 Tage Hungerstreik“ im April 1925 mit 10.000, siehe Verlagsarbeit des MEB des EK der IRH, Berlin vom 1.Mai 1924 - 30.September 1926, SAPMO RY1/I6/6/2.
[7] Verlagsarbeit des MEB des EK der IRH, Berlin vom 1.Mai 1924 - 30.September 1926, SAPMO RY1/I6/6/2.
[8] Resolution der II.Konferenz (1927) zur Agitationsarbeit der IRH, in: 10 Jahre Internationale Rote Hilfe – Resolutionen und Dokumente, Berlin 1932, 133. Das Todesurteil gegen Lanzuzki wurde unter dem Eindruck einer internationalen Protestkampagne, in der die Rote Hilfe eine führende Rolle spielte, in sechs Jahre Haft umgewandelt.
[9] Ebda.
[10] Felix Halle: Wie verteidigt sich der Proletarier in politischen Strafsachen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht?, Berlin 1931, 6.
[11] MOPR Verlag GmbH an die Zentrale der KPD, Berlin 3.Dezember 1926, SAPMO RY1/I4/4/25 Bl.60.
[12] Resolution der II.Konferenz (1927) zur Agitationsarbeit der IRH, in: 10 Jahre Internationale Rote Hilfe – Resolutionen und Dokumente, Berlin 1932, 136.
[13] Ebda.
[14] An die Litobleute, November 1932, StA Bremen 4,65-482.
[15] Bericht über die Bezirkskonferenz der RHD Nordwest am 22.September 1929 in Bremen, 25.September 1929, StA Bremen 4,65-476 Bl. 2. Vgl. Christa Hempel-Küter: Die kommunistische Presse und die Arbeiterkorrespondentenbewegung in der Weimarer Republik. Das Beispiel Hamburger Volkszeitung, Frankfurt am Main u.a. 1989, 36.
[16] Sommer, Literatur, 9.
[17] Vgl. Lothar Berthold / Ernst Diehl (Hg.): Revolutionäre deutsche Parteiprogramme vom Kommunistischen Manifest zum Programm des Sozialismus, Berlin 1964, 119-128.
[18] ZV RHD, 9.September 1926, Zur Zeitungsfrage, BA R 3003 / ORA / RG / Sammlung Rote Hilfe / 5 Bl. 37.
[19] Eine Auflistung der periodischen Veröffentlichungen der RHD findet sich bei Heinz Sommer: Literatur der Roten Hilfe in Deutschland. Bibliographie, Berlin 1991, 74-107.
[20] Bericht der Presseabteilung der Roten Hilfe vom 1. August bis zum 15. Oktober 1925, SAPMO RY1/I4/4/13 Bl. 40.
[21] ZV RHD, Arbeitsplan für das 2.Halbjahr 1927, 16.August 1927, StA Bremen 4,65-474 Bl.92/6.
[22] Siehe z.B. Tribunal Nr. 3, Mär 1929, 12; Nr. 10, Oktober 1929, 12; Nr.1, Januar 1930, 15.
[23] ZV RHD, Berlin 11.Dezember 1931, Reorganisation des Literaturvertriebs, StA Bremen 4,65-480.
[24] Tribunal Nr. 5, Mai 1930, 4.
[25] ZV RHD, Berichtmaterial zur Vorbereitung des III. Reichskongresses 1929 und zur Kampagne 5 Jahre RHD, Juni 1919, SAPMO RY1/I4/4/2 Bl. 4.
[26] Vgl. Heinz Sommer:
Literatur der Roten Hilfe in Deutschland. Bibliographie, Berlin 1991, 12. Auch
auf der ZV-Sitzung vom Juli 1932 hielten die Klagen an, vgl. Günter König: Der
Kampf der Roten Hilfe Deutschlands gegen die Klassenjustiz der Weimarer
Republik und für die Freilassung der proletarisch-politischen Gefangenen in der
Periode der Weltwirtschaftskrise, Unveröffentlichte Dissertation,
Philosophische Fakultät Karl-Marx-Universität Leipzig 1967.
178 f.
[27] Vgl. ebda., 179.
[28] Pol.Dir. Bremen, Nachrichtenstelle, 3.Februar 1926, StA Bremen 4,65-497 Bl.16.
[29] Lydia Wilhelm (d.i. Jelena Stassowa), Rundschreiben der ZK RH an die Angehörigen der Inhaftierten, Berlin 14.Februar 1923, SAPMO RY1/I4/4/15 Bl.19.
[30] Bericht des Pol.Präs. Stuttgart zum II. Reichskongress der RHD, StA Bremen 4,65-474 Bl.53.